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BEG-Reform 2026: Die neuen Förderkonditionen im Überblick

Die Bundesregierung hat die Heizungs- und Sanierungsförderung reformiert. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, gekürzte Konditionen. Was sich geändert hat und was das für Ihr Vorhaben bedeutet.

Stand: 31. Juli 2026·10 Min. Lesezeit

⚡ Kurz & knapp: Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen, gekürzten BEG-Konditionen: Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, Förderhöchstbetrag 28.000 € statt 30.000 €, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Dafür gibt es einen dreistufigen Einkommensbonus (bis 40 %) und einen neuen Familienzuschlag. Die davor gestellten Anträge werden noch zu den alten Konditionen bearbeitet.

⏳ Wichtig beim Einkommensbonus: Nachweise erst ab Januar 2027 möglich

Wer den Einkommensbonus in Anspruch nimmt, kann seinen Antrag zwar sofort stellen — die dazugehörigen Nachweise nimmt die KfW nach eigener Aussage aber erst voraussichtlich ab Januar 2027 entgegen. Da der Zuschuss erst nach geprüftem Verwendungsnachweis ausgezahlt wird, verschiebt sich die Auszahlung entsprechend nach hinten.

Ihre Förderung ist dadurch nicht in Gefahr: Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate, der Verwendungsnachweis kann bis sechs Monate danach eingereicht werden. Planen Sie aber ein, dass Sie die Maßnahme länger vorfinanzieren müssen.

Diese Unterlagen sollten Sie schon jetzt bereitlegen: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (bei einem Antrag in 2026 also 2023 und 2024) — von allen relevanten volljährigen Haushaltsmitgliedern —, Meldebescheinigung und Grundbuchauszug.

Ohne Einkommensbonus ist die Nachweiseinreichung normal möglich.

Was ist passiert?

Am 8. Juli 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt; der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Eckpunkte final beschlossen. Ziel ist, die Förderung sozial ausgewogener und effizienter zu gestalten — und bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro bei der Heizungsförderung einzusparen.

Für die technische Umstellung bei KfW und BAFA gilt seit dem 9. Juli eine Umstellungsphase: Bis zum 20. Juli können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) bei der KfW und keine technischen Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA mehr erstellt werden. Betroffen ist dabei nicht nur die Heizungsförderung, sondern alle BEG-Produkte — auch die Effizienzhaus- und Ergänzungskredite der KfW. Ab dem 21. Juli sind Anträge wieder möglich — dann zu den neuen Konditionen.

Parallel dazu: Das neue Heizungsgesetz (GModG)

Fast zeitgleich mit der Förderreform ist auch der rechtliche Rahmen neu: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst (verkündet am 28. Juli, BGBl. 2026 Nr. 226). Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt, dafür kommt ab 2029 die Bio-Treppe. Wichtig: Förderung und Gesetz sind zwei getrennte Regelwerke — die BEG-Konditionen in diesem Artikel gelten unabhängig davon, welche Heizung das GModG erlaubt.

GEG wird GModG — das neue Heizungsgesetz im Überblick

Die neuen Konditionen im Vergleich

Grundförderung

30 %

Bleibt unverändert

Klimageschwindigkeitsbonus

20 %16 %

Sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 4 Punkte — entfällt ab 1.8.2028 komplett

Einkommensbonus

30 % (bis 40.000 €)40 / 30 / 10 %

Jetzt dreistufig: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 % zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Familienzuschlag

−10.000 €

Neu: Minderjährige Kinder im Haushalt senken das anzusetzende Jahreseinkommen um einmalig 10.000 €

Förderhöchstbetrag (1. Wohneinheit)

30.000 €28.000 €

Sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 750 € — Wohneinheit 2–6: je 15.000 €, jede weitere: 8.000 €

Effizienzbonus (Wärmepumpe)

5 %entfällt

Der Bonus für natürliche Kältemittel oder Erdwärme wird gestrichen — laut Bundesregierung sind diese Technologien inzwischen am Markt etabliert

Emissionsminderungszuschlag (Biomasse)

2.500 €entfällt

Auch der pauschale Zuschlag für besonders emissionsarme Biomasseheizungen wird gestrichen

Geplant ab 2027: Wertschöpfungsbonus "Made with Europe"

Ab dem 1. Quartal 2027 wird erstmals ein Bonus für Wärmepumpen eingeführt, die ihren Ursprung in der EU und assoziierten Märkten haben. Die Förderrichtlinie beziffert ihn auf 15 Prozentpunkte — im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen dann auf 15 %: Für europäische Geräte bleibt es bei 30 %, für Importgeräte halbiert sich die Grundförderung. Die Details regelt ein noch ausstehendes Infoblatt.

Auch die Sanierungsförderung ändert sich

Die Reform betrifft nicht nur den Heizungstausch. Laut dem offiziellen Eckpunkte-Papier des Ministeriums ändert sich auch bei den weiteren Effizienzmaßnahmen und der Effizienzhaus-Förderung einiges:

  • iSFP-Bonus nur noch ab 30.000 € Mindestinvestition: Der 5-%-Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan wird künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt — kleinere Einzelmaßnahmen verlieren ihn. Laut Förderrichtlinie gilt der Bonus zudem nur für den Kostenanteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze.

  • Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen: Der Bonus von 5 % für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings) gilt ab dem 1. Quartal 2027 auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

  • EE-Klasse wird Standard: Der 5-%-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt; dafür steigen die förderfähigen Ausgaben in der Effizienzhaus-Grundstufe von 120.000 € auf 150.000 € pro Wohneinheit.

  • Tilgungszuschüsse sinken um 10 %: Bei allen Effizienzhaus-Stufen; EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keine Tilgungszuschüsse mehr, dafür bleiben Zinsvergünstigungen.

Rechenbeispiele: Was bekommen Sie ab dem 21. Juli?

Die Boni addieren sich auf die Grundförderung, gedeckelt bei 70 % — laut Förderrichtlinie bei anzusetzendem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen) bei 80 %. Drei Szenarien zeigen, wie sich die Reform auswirkt. Annahme jeweils: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Investition 32.000 €) ersetzt eine funktionierende Gasheizung im selbstgenutzten Einfamilienhaus.

Beispiel 1: Haushalt ohne Einkommensbonus

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Fördersatz gesamt46 %
Förderfähige Kosten (gedeckelt)28.000 €
Zuschuss12.880 €

Nach alten Konditionen: 15.000 € — die Reform kostet diesen Haushalt 2.120 €

Beispiel 2: Familie mit Kind, 40.000 € Einkommen

Anzusetzendes Einkommen (Familienzuschlag −10.000 €)30.000 €
Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus 40 %86 %
Gedeckelt auf80 %
Förderfähige Kosten28.000 €
Zuschuss22.400 €

Nach alten Konditionen: 21.000 € — diese Familie erhält 1.400 € mehr

Beispiel 3: Paar ohne Kinder, 45.000 € Einkommen

Einkommensbonus (neue dritte Stufe bis 50.000 €)10 %
Fördersatz gesamt (30 + 16 + 10)56 %
Förderfähige Kosten28.000 €
Zuschuss15.680 €

Nach alten Konditionen: 15.000 € (kein Einkommensbonus über 40.000 €) — jetzt 680 € mehr

⚠️ Hinweis zu den Rechenbeispielen: Die Berechnungen basieren auf der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 (seit 21. Juli in Kraft). Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall ab — lassen Sie Ihre individuelle Förderung vor der Antragstellung prüfen.

Reaktionen aus der Branche

Die Kritik an der Reform ist deutlich: Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bemängelt, dass die Umstellung kurzfristig und ohne Einbindung des Handwerks erfolgte — das verunsichere Verbraucher mitten in der Investitionsentscheidung. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnen, dass die schrittweisen Kürzungen Investitionen in klimaneutrale Heizsysteme bremsen und ohne weitere Anreize wieder verstärkt fossile Heizungen gewählt werden könnten.

Was Sie jetzt tun sollten

Förderzusage schon erhalten? Dann ändert sich nichts

Bereits zugesagte Förderungen bleiben in voller Höhe gültig — die Reform betrifft ausschließlich neue Anträge. Wer einen Zuwendungsbescheid oder eine Zusage hat, kann sein Vorhaben wie geplant umsetzen.

Sie hatten vor dem 21. Juli eine BzA oder TPB?

Die Vertrauensschutz-Frist für Anträge zu den alten Konditionen lief am 20. Juli 2026 ab (KfW 20 Uhr, BAFA 23:59 Uhr). Wer bis dahin fristgerecht beantragt hat, wird noch zu den bisherigen, besseren Konditionen bearbeitet. Nicht genutzte BAFA-TPBs sind seither ungültig und müssen neu erstellt werden. KfW-BzAs bleiben dagegen sechs Monate ab Erstellung gültig — mit ihnen können Sie weiterhin beantragen, dann zu den neuen Konditionen.

Heizungstausch geplant, aber noch kein Antrag?

Seit dem 21. Juli können Sie wieder Anträge stellen — zu den neuen Konditionen. Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich weiter, ebenso der Förderhöchstbetrag. Je früher Sie den Antrag stellen, desto höher die Förderung.

Haushalte mit geringem Einkommen profitieren

Nicht alle verlieren: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erhalten künftig 40 % statt 30 % Einkommensbonus. Zusammen mit dem neuen Familienzuschlag kann die Reform für Familien mit geringem Einkommen sogar mehr Förderung bedeuten.

Unabhängige Beratung lohnt sich mehr denn je

Dreistufiger Einkommensbonus, Familienzuschlag, sinkende Boni und Höchstbeträge: Die Förderlandschaft wird komplexer. Eine Energieberatung stellt sicher, dass Sie den optimalen Zeitpunkt und die maximale Förderung für Ihr Vorhaben nutzen.

Zeitplan

8. Juli 2026

Bundeswirtschaftsministerium stellt BEG-Reform vor

9.–20. Juli

Umstellungsphase — keine neuen BzA/TPB möglich

20. Juli 2026

Letzte Frist für Anträge zu alten Konditionen mit gültiger BzA/TPB — KfW bis 20 Uhr, BAFA bis 23:59 Uhr

21. Juli 2026

Neue Förderkonditionen treten in Kraft

1. Feb. 2027

Erste Absenkung: Klimabonus −4 Punkte, Höchstbetrag −750 €

2. Halbjahr 2026

BMWE gibt Details zum Wertschöpfungsbonus "Made with Europe" bekannt

1. Quartal 2027

Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung startet

1. Aug. 2028

Klimageschwindigkeitsbonus entfällt vollständig

Hinweis: Stand 31. Juli 2026, basierend auf den Förderrichtlinien BEG EM, WG und NWG vom 17. Juli 2026, die seit dem 21. Juli in Kraft sind. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Details zum Wertschöpfungsbonus regelt ein noch ausstehendes Infoblatt. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.

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