⚡ Kurz & knapp: Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Dafür kommt ab 2029 eine stufenweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe ("Bio-Treppe"). Energieberatung und iSFP bleiben zentral — und werden sogar aufgewertet.
Was ist das GMG?
Das Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig ab. Im Dezember 2025 einigte sich die Koalition auf die Novellierung, im Februar 2026 stellte das Bundeswirtschaftsministerium die Eckpunkte vor.
Gleichzeitig setzt das GMG die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Das Inkrafttreten ist vor dem 1. Juli 2026 geplant.
Die wichtigsten Änderungen
1. Freie Heizungswahl — 65-%-Regel entfällt
Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Eigentümer können frei wählen: Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme, Hybridheizung oder Biomasse.
2. Bio-Treppe ab 2029
Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss ab 2029 stufenweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen — zunächst mindestens 10 % Biomethan, Bio-Heizöl oder synthetische Brennstoffe. Der Anteil steigt bis 2040 schrittweise an.
3. Neue Energieausweis-Skala A bis G
Die bisherige Skala (A+ bis H) wird durch ein EU-einheitliches System mit den Klassen A bis G ersetzt. Klasse A steht für Nullemissionsgebäude, Klasse G für die energetisch schlechtesten 15 % des Bestands. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit für die volle 10-Jahres-Laufzeit.
4. Erweiterte Energieausweis-Pflichten
Der Energieausweis wird künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle) erforderlich — nicht nur bei Verkauf und Vermietung wie bisher.
5. Nullemissionsstandard für Neubauten ab 2030
Ab 2030 müssen alle Neubauten den Nullemissionsstandard erfüllen. Für öffentliche Nichtwohngebäude gilt dies bereits ab 2028.
Was bedeutet das für Ihre Sanierung?
Energieberatung wird wichtiger
Mehr Technologieoffenheit bedeutet mehr Entscheidungsfreiheit — aber auch mehr Beratungsbedarf. Eine unabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die langfristig wirtschaftlichste Lösung zu finden.
iSFP wird zum EU-Renovierungspass
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird voraussichtlich zum EU-konformen Renovierungspass weiterentwickelt. Der iSFP-Bonus von 5 % bei der BEG-Förderung besteht weiter.
Förderung bleibt bis mindestens 2029
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über KfW und BAFA ist bis mindestens 2029 gesichert. Wärmepumpen-Grundförderung: 30 %. Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 % bis Ende 2028.
Vorsicht bei fossilen Heizungen
Auch wenn fossile Heizungen wieder erlaubt sind: Steigende CO₂-Abgaben und die Bio-Treppe machen Öl und Gas in 10–15 Jahren voraussichtlich deutlich teurer als erneuerbare Alternativen. Wer jetzt investiert, sollte die langfristigen Betriebskosten im Blick haben.
Zeitplan
Eckpunkte des GMG vorgestellt
Kabinettsbeschluss geplant
Inkrafttreten des GMG
Start der Bio-Treppe (10 % Beimischungspflicht)
Nullemissionsstandard für alle Neubauten
Hinweis: Das GMG befindet sich Stand März 2026 noch im Entwurfsstadium. Die endgültigen Regelungen können von den hier dargestellten Eckpunkten abweichen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.
Fragen zum GMG? Wir beraten Sie.
Ob Heizungstausch, Sanierungsfahrplan oder Fördermittel — wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.