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GEG wird GMG — Was sich 2026 für Eigentümer ändert

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das neue Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Hier erfahren Sie, was sich ändert — und was das für Ihre Sanierung bedeutet.

Stand: März 2026·6 Min. Lesezeit

⚡ Kurz & knapp: Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Dafür kommt ab 2029 eine stufenweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe ("Bio-Treppe"). Energieberatung und iSFP bleiben zentral — und werden sogar aufgewertet.

Was ist das GMG?

Das Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig ab. Im Dezember 2025 einigte sich die Koalition auf die Novellierung, im Februar 2026 stellte das Bundeswirtschaftsministerium die Eckpunkte vor.

Gleichzeitig setzt das GMG die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Das Inkrafttreten ist vor dem 1. Juli 2026 geplant.

Die wichtigsten Änderungen

1. Freie Heizungswahl — 65-%-Regel entfällt

Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Eigentümer können frei wählen: Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme, Hybridheizung oder Biomasse.

2. Bio-Treppe ab 2029

Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss ab 2029 stufenweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen — zunächst mindestens 10 % Biomethan, Bio-Heizöl oder synthetische Brennstoffe. Der Anteil steigt bis 2040 schrittweise an.

3. Neue Energieausweis-Skala A bis G

Die bisherige Skala (A+ bis H) wird durch ein EU-einheitliches System mit den Klassen A bis G ersetzt. Klasse A steht für Nullemissionsgebäude, Klasse G für die energetisch schlechtesten 15 % des Bestands. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit für die volle 10-Jahres-Laufzeit.

4. Erweiterte Energieausweis-Pflichten

Der Energieausweis wird künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle) erforderlich — nicht nur bei Verkauf und Vermietung wie bisher.

5. Nullemissionsstandard für Neubauten ab 2030

Ab 2030 müssen alle Neubauten den Nullemissionsstandard erfüllen. Für öffentliche Nichtwohngebäude gilt dies bereits ab 2028.

Was bedeutet das für Ihre Sanierung?

Energieberatung wird wichtiger

Mehr Technologieoffenheit bedeutet mehr Entscheidungsfreiheit — aber auch mehr Beratungsbedarf. Eine unabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die langfristig wirtschaftlichste Lösung zu finden.

iSFP wird zum EU-Renovierungspass

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird voraussichtlich zum EU-konformen Renovierungspass weiterentwickelt. Der iSFP-Bonus von 5 % bei der BEG-Förderung besteht weiter.

Förderung bleibt bis mindestens 2029

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über KfW und BAFA ist bis mindestens 2029 gesichert. Wärmepumpen-Grundförderung: 30 %. Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 % bis Ende 2028.

Vorsicht bei fossilen Heizungen

Auch wenn fossile Heizungen wieder erlaubt sind: Steigende CO₂-Abgaben und die Bio-Treppe machen Öl und Gas in 10–15 Jahren voraussichtlich deutlich teurer als erneuerbare Alternativen. Wer jetzt investiert, sollte die langfristigen Betriebskosten im Blick haben.

Zeitplan

Feb. 2026

Eckpunkte des GMG vorgestellt

Ostern 2026

Kabinettsbeschluss geplant

Vor Juli 2026

Inkrafttreten des GMG

2029

Start der Bio-Treppe (10 % Beimischungspflicht)

2030

Nullemissionsstandard für alle Neubauten

Hinweis: Das GMG befindet sich Stand März 2026 noch im Entwurfsstadium. Die endgültigen Regelungen können von den hier dargestellten Eckpunkten abweichen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.

Fragen zum GMG? Wir beraten Sie.

Ob Heizungstausch, Sanierungsfahrplan oder Fördermittel — wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.