⚡ Kurz & knapp: Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Stattdessen kommt ab 2029 die "Bio-Treppe" — eine stufenweise steigende Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe (10 % → 60 % bis 2040). Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude gibt es nicht. Das Kabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen.
Was ist das GModG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig ab. Am 24. Februar 2026 einigten sich die Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte, der Referentenentwurf folgte am 5. Mai 2026. Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.
Das Gesetz setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause Mitte Juli abstimmen — eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Die wichtigsten Änderungen
1. Freie Heizungswahl — 65-%-Regel entfällt
Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen. Eigentümer können frei wählen: Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme, Hybridheizung oder Biomasse. Auch die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen entfällt.
2. Bio-Treppe ab 2029
Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss ab 2029 stufenweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen — Biomethan, Bio-Heizöl oder synthetische Brennstoffe. Die Stufen im Überblick:
Alternativ kann die Beimischungspflicht bis Ende 2034 auch durch eine Hybrid-Wärmepumpe oder die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden.
3. Neuer Mieterschutz
Um Mieter vor hohen Heizkosten durch die Bio-Treppe zu schützen, gilt ab Inkrafttreten: Wenn ein Vermieter eine fossile Heizung einbaut, muss er sich an den CO₂-Abgaben, Gasnetzentgelten und den Kosten für den Biogasanteil zur Hälfte beteiligen.
4. Energieausweis: Neue A-bis-G-Skala
Die bisherige deutsche Skala (A+ bis H) wird durch ein EU-einheitliches System mit den Klassen A bis G ersetzt. Klasse A steht für Nullemissionsgebäude, Klasse G für die energetisch schlechtesten 15 % des Gebäudebestands. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit für die volle 10-Jahres-Laufzeit.
5. Erweiterte Energieausweis-Pflichten
Der Energieausweis wird künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle) erforderlich — nicht nur bei Verkauf und Neuvermietung wie bisher. Bei fehlendem Ausweis drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
6. Primärenergiefaktor Strom gesenkt
Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 1,8 auf 1,5. Das verbessert die rechnerische Bewertung von Wärmepumpen und anderen strombasierten Heizsystemen im Energieausweis.
7. Nullemissionsstandard für Neubauten ab 2030
Ab 2030 müssen alle Neubauten den Nullemissionsstandard erfüllen. Für öffentliche Nichtwohngebäude gilt dies bereits ab 2028.
8. Keine Sanierungspflicht für Wohngebäude
Die oft befürchtete Sanierungspflicht für bestehende Wohngebäude kommt nicht. Für Nichtwohngebäude gilt hingegen: Die energetisch schlechtesten 16 % müssen bis 2030, die schlechtesten 26 % bis 2033 modernisiert werden.
Was bedeutet das für Ihre Sanierung?
Energieberatung wird wichtiger
Mehr Technologieoffenheit bedeutet mehr Entscheidungsfreiheit — aber auch mehr Beratungsbedarf. Eine unabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die langfristig wirtschaftlichste Lösung zu finden.
iSFP wird zum EU-Renovierungspass
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird voraussichtlich zum EU-konformen Renovierungspass weiterentwickelt. Der iSFP-Bonus von 5 % bei der BEG-Förderung besteht weiter.
Wärmepumpen profitieren doppelt
Der gesenkte Primärenergiefaktor (1,5 statt 1,8) verbessert die Bewertung von Wärmepumpen im Energieausweis. Gleichzeitig bleibt die BEG-Grundförderung von 30 % und der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis Ende 2028 bestehen.
Vorsicht bei fossilen Heizungen
Auch wenn fossile Heizungen wieder erlaubt sind: Steigende CO₂-Abgaben, die Bio-Treppe und mögliche Netzentgelt-Erhöhungen machen Öl und Gas langfristig teurer. Vermieter müssen sich zudem hälftig an diesen Mehrkosten beteiligen. Wer jetzt investiert, sollte die Betriebskosten über 15–20 Jahre durchrechnen.
Zeitplan
Eckpunkte der Koalition vereinbart
Referentenentwurf veröffentlicht
Kabinettsbeschluss — Entwurf geht an den Bundestag
Geplante Verabschiedung vor der Sommerpause
Start der Bio-Treppe (10 % Beimischungspflicht)
Nullemissionsstandard für alle Neubauten
Bio-Treppe steigt auf 30 %
Bio-Treppe erreicht 60 %
Hinweis: Der Gesetzentwurf zum GModG wurde am 13. Mai 2026 vom Kabinett beschlossen. Die Abstimmung im Bundestag steht noch aus — einzelne Regelungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.
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