⚡ Kurz & knapp: Wer energetisch saniert, kann 2026 Zuschüsse von bis zu 80 % der Kosten erhalten — über BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite und verschiedene Boni. Wichtig: Antrag immer VOR Maßnahmenbeginn stellen!
🔄 Update (21. Juli 2026): Die neuen BEG-Konditionen sind seit dem 21. Juli 2026 in Kraft (Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026) — Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, dreistufiger Einkommensbonus mit Familienzuschlag, Förderhöchstbetrag 28.000 €, iSFP-Bonus erst ab 30.000 € Mindestinvestition. Die Zahlen in diesem Artikel sind auf dem neuen Stand. Alle Details zur BEG-Reform →
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen und Neubauten. Sie bündelt die bisherigen Programme von KfW und BAFA unter einem Dach und gliedert sich in drei Teilprogramme:
BEG EM — Einzelmaßnahmen
Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungstausch oder Anlagentechnik. Zuständig: BAFA (Zuschüsse) und KfW (Heizungstausch).
BEG WG — Wohngebäude
Zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Neubau. Zuständig: KfW.
BEG NWG — Nichtwohngebäude
Analog zu BEG WG, aber für Gewerbegebäude, Büros und öffentliche Gebäude. Zuständig: KfW.
BAFA-Zuschüsse für Energieberatung
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten bezuschusst. Die maximalen Zuschüsse sind:
Ein- und Zweifamilienhäuser
Bis zu 650 € Zuschuss (50 % der förderfähigen Kosten von max. 1.300 €). Inkl. iSFP-Erstellung.
Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE)
Bis zu 850 € Zuschuss (50 % der förderfähigen Kosten von max. 1.700 €). Inkl. iSFP-Erstellung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Bonus von 250 €.
Das typische Beraterhonorar für ein Einfamilienhaus liegt bei 1.500–2.000 €. Nach BAFA-Zuschuss beträgt Ihr Eigenanteil ca. 850–1.350 €. Voraussetzung: Die Beratung muss durch einen bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.
Einzelmaßnahmen — Gebäudehülle & Anlagentechnik
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und an der Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) gibt es BAFA-Zuschüsse mit folgenden Fördersätzen:
| Maßnahme | Grundförderung | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung (Wand, Dach, Boden) | 15 % | 20 % |
| Fenster & Außentüren | 15 % | 20 % |
| Anlagentechnik (Lüftung) | 15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % |
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt (60.000 € mit iSFP). Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 12.000 € pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus.
Heizungstausch-Förderung (KfW)
Der Heizungstausch wird seit 2024 über die KfW gefördert. Für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Anschluss an Wärmenetze gibt es gestaffelte Zuschüsse:
Grundförderung
30 %Für alle Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz-Anschluss, Brennstoffzelle).
Klimageschwindigkeitsbonus
+16 %Zusätzlich für Selbstnutzer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher) oder eine mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung austauschen. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026: 16 % statt 20 %. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028.
Einkommensbonus
bis +40 %Für selbstnutzende Eigentümer, seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 dreistufig: 40 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Neuer Familienzuschlag: Minderjährige Kinder im Haushalt senken das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Maßgeblich sind die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. ⏳ Wichtig: Die Nachweise dafür nimmt die KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 entgegen — die Auszahlung verzögert sich entsprechend.
Maximale Förderung
bis 80 %Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) + Einkommensbonus (bis 40 %) — gedeckelt auf 70 %, bei anzusetzendem Einkommen bis 30.000 € auf 80 %. Die förderfähigen Kosten sind seit der BEG-Reform auf 28.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt (maximal 22.400 € Zuschuss).
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder Erdwärme/Grundwasser/Abwasser als Wärmequelle gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.
KfW-Kredite für Effizienzhaussanierung
Wer umfassend saniert und ein Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss beantragen (BEG WG — Kredit 261):
Kreditbetrag
Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (mit Erneuerbare-Energien-Klasse, sonst 120.000 €). Der Kredit deckt die gesamten förderfähigen Investitionskosten ab.
Tilgungszuschüsse
Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40). Das bedeutet: Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Max. Zuschuss |
|---|---|---|
| EH 40 | 45 % | 67.500 € |
| EH 55 | 20 % | 30.000 € |
| EH 70 | 10 % | 15.000 € |
| EH 85 | 5 % | 7.500 € |
* Max. Zuschuss bezogen auf 150.000 € Kreditbetrag (EE-Klasse). Mit Worst Performing Building (WPB) Bonus: +10 %. Hinweis zur BEG-Reform: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 sinken die Tilgungszuschüsse durchgängig um 10 %; EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keine Tilgungszuschüsse mehr, dafür bleiben Zinsvergünstigungen.
iSFP-Bonus: +5 % auf alles
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist mehr als nur ein Beratungsdokument — er bringt bares Geld. Wer Einzelmaßnahmen umsetzt, die in einem aktuellen iSFP empfohlen werden, erhält automatisch 5 Prozentpunkte mehr Förderung. Beachten Sie: Seit der BEG-Reform gilt der Bonus für Anträge ab dem 21. Juli 2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €.
So rechnet sich der iSFP
• Grundförderung Einzelmaßnahme: 15 % → mit iSFP: 20 %
• Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € pro WE
• Max. Zuschuss pro WE: ohne iSFP 4.500 € → mit iSFP 12.000 €
Tipp: Die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls zu 50 % gefördert (siehe oben). Ein iSFP lohnt sich also fast immer.
So stellen Sie den Antrag
⚠️ Wichtigste Regel: Schließen Sie zuerst einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab, dann stellen Sie den Förderantrag. Ein Vertrag ohne Schutzklausel gilt als Vorhabenbeginn — Förderausschluss!
Energieberatung
Lassen Sie sich von einem dena-gelisteten Energieberater beraten und ggf. einen iSFP erstellen.
Angebot einholen & Vertrag mit Schutzklausel
Angebote von Fachbetrieben einholen. Bei Heizungstausch (KfW): Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen — der Vertrag tritt erst bei Förderzusage in Kraft. Ohne Schutzklausel gilt der Vertrag als Vorhabenbeginn!
Antrag stellen
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: online beim BAFA. Heizungstausch: online bei der KfW (Zuschuss 458 über „Meine KfW"). Effizienzhaussanierung: KfW-Kredit über Ihre Hausbank.
Zuwendungszusage abwarten
Erst nach Erhalt der Zuwendungszusage darf mit der Umsetzung begonnen werden. Bei Verträgen mit aufschiebender Bedingung tritt der Vertrag jetzt in Kraft.
Umsetzung & Nachweis
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Nachweise ein. Der Energieberater bestätigt die fachgerechte Umsetzung.
Hinweis: Fördersätze und Konditionen können sich ändern. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand Juli 2026 nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026. Für Ihr konkretes Vorhaben empfehlen wir eine individuelle Beratung. Dieser Artikel ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.
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