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Förderung

BEG-Förderung 2026 — Was wird gefördert und wie viel?

BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite, Heizungstausch-Boni: Alle aktuellen Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf einen Blick.

Stand: März 2026·7 Min. Lesezeit

⚡ Kurz & knapp: Wer energetisch saniert, kann 2026 Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten erhalten — über BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite und verschiedene Boni. Wichtig: Antrag immer VOR Maßnahmenbeginn stellen!

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen und Neubauten. Sie bündelt die bisherigen Programme von KfW und BAFA unter einem Dach und gliedert sich in drei Teilprogramme:

BEG EM — Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungstausch oder Anlagentechnik. Zuständig: BAFA (Zuschüsse) und KfW (Heizungstausch).

BEG WG — Wohngebäude

Zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Neubau. Zuständig: KfW.

BEG NWG — Nichtwohngebäude

Analog zu BEG WG, aber für Gewerbegebäude, Büros und öffentliche Gebäude. Zuständig: KfW.

BAFA-Zuschüsse für Energieberatung

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten bezuschusst. Die maximalen Zuschüsse sind:

Ein- und Zweifamilienhäuser

Bis zu 650 € Zuschuss (50 % der förderfähigen Kosten von max. 1.300 €). Inkl. iSFP-Erstellung.

Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE)

Bis zu 850 € Zuschuss (50 % der förderfähigen Kosten von max. 1.700 €). Inkl. iSFP-Erstellung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Bonus von 250 €.

Das typische Beraterhonorar für ein Einfamilienhaus liegt bei 1.500–2.000 €. Nach BAFA-Zuschuss beträgt Ihr Eigenanteil ca. 850–1.350 €. Voraussetzung: Die Beratung muss durch einen bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.

Einzelmaßnahmen — Gebäudehülle & Anlagentechnik

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und an der Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) gibt es BAFA-Zuschüsse mit folgenden Fördersätzen:

MaßnahmeGrundförderungMit iSFP-Bonus
Dämmung (Wand, Dach, Boden)15 %20 %
Fenster & Außentüren15 %20 %
Anlagentechnik (Lüftung)15 %20 %
Heizungsoptimierung15 %20 %

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt (60.000 € mit iSFP). Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 12.000 € pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus.

Heizungstausch-Förderung (KfW)

Der Heizungstausch wird seit 2024 über die KfW gefördert. Für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Anschluss an Wärmenetze gibt es gestaffelte Zuschüsse:

Grundförderung

30 %

Für alle Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz-Anschluss, Brennstoffzelle).

Klimageschwindigkeitsbonus

+20 %

Zusätzlich für Selbstnutzer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher) oder eine mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung austauschen. Der Bonus sinkt ab 2029 auf 17 %.

Einkommensbonus

+30 %

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.

Maximale Förderung

bis 70 %

Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) + Einkommensbonus (30 %) = maximal 70 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € begrenzt (maximal 21.000 € Zuschuss).

Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder Erdwärme/Grundwasser/Abwasser als Wärmequelle gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.

KfW-Kredite für Effizienzhaussanierung

Wer umfassend saniert und ein Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss beantragen (BEG WG — Kredit 261):

Kreditbetrag

Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (mit Erneuerbare-Energien-Klasse, sonst 120.000 €). Der Kredit deckt die gesamten förderfähigen Investitionskosten ab.

Tilgungszuschüsse

Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40). Das bedeutet: Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden.

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussMax. Zuschuss
EH 4045 %67.500 €
EH 5520 %30.000 €
EH 7010 %15.000 €
EH 855 %7.500 €

* Max. Zuschuss bezogen auf 150.000 € Kreditbetrag (EE-Klasse). Mit Worst Performing Building (WPB) Bonus: +10 %.

iSFP-Bonus: +5 % auf alles

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist mehr als nur ein Beratungsdokument — er bringt bares Geld. Wer Einzelmaßnahmen umsetzt, die in einem aktuellen iSFP empfohlen werden, erhält automatisch 5 Prozentpunkte mehr Förderung.

So rechnet sich der iSFP

• Grundförderung Einzelmaßnahme: 15 % → mit iSFP: 20 %

• Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € pro WE

• Max. Zuschuss pro WE: ohne iSFP 4.500 € → mit iSFP 12.000 €

Tipp: Die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls zu 50 % gefördert (siehe oben). Ein iSFP lohnt sich also fast immer.

So stellen Sie den Antrag

⚠️ Wichtigste Regel: Schließen Sie zuerst einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab, dann stellen Sie den Förderantrag. Ein Vertrag ohne Schutzklausel gilt als Vorhabenbeginn — Förderausschluss!

1

Energieberatung

Lassen Sie sich von einem dena-gelisteten Energieberater beraten und ggf. einen iSFP erstellen.

2

Angebot einholen & Vertrag mit Schutzklausel

Angebote von Fachbetrieben einholen. Bei Heizungstausch (KfW): Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen — der Vertrag tritt erst bei Förderzusage in Kraft. Ohne Schutzklausel gilt der Vertrag als Vorhabenbeginn!

3

Antrag stellen

Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: online beim BAFA. Heizungstausch: online bei der KfW (Zuschuss 458 über „Meine KfW"). Effizienzhaussanierung: KfW-Kredit über Ihre Hausbank.

4

Zuwendungszusage abwarten

Erst nach Erhalt der Zuwendungszusage darf mit der Umsetzung begonnen werden. Bei Verträgen mit aufschiebender Bedingung tritt der Vertrag jetzt in Kraft.

5

Umsetzung & Nachweis

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Nachweise ein. Der Energieberater bestätigt die fachgerechte Umsetzung.

Hinweis: Fördersätze und Konditionen können sich ändern. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand März 2026. Für Ihr konkretes Vorhaben empfehlen wir eine individuelle Beratung. Dieser Artikel ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Förderung optimal nutzen?

Wir helfen Ihnen, die maximale Förderung für Ihr Vorhaben zu sichern — von der Energieberatung bis zum Förderantrag.