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Mieter vs. Eigentümer — Wer profitiert von der Sanierung?

Warum energetische Sanierung für beide Seiten ein Gewinn sein kann — und wie Förderung und Umlage zusammenspielen.

Das Vermieter-Mieter-Dilemma

Das klassische Problem der energetischen Sanierung: Der Vermieter trägt die Investitionskosten, aber der Mieter spart durch niedrigere Heizkosten. Warum sollte ein Eigentümer also sanieren, wenn er selbst kaum profitiert?

Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat Instrumente geschaffen, die beiden Seiten Vorteile bringen. Mit der richtigen Kombination aus Förderung, Modernisierungsumlage und CO₂-Kostenaufteilung wird die Sanierung für alle attraktiv.

💡 Fakt: Laut dena-Gebäudereport entfallen rund 54 % des Gebäudebestands auf Mietwohnungen. Ohne die Sanierung von Mietobjekten sind die Klimaziele nicht erreichbar.

Modernisierungsumlage nach §559 BGB

Das wichtigste Instrument für Vermieter: Nach einer energetischen Modernisierung dürfen die Kosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden.

  • Umlagefähig8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete
  • KappungsgrenzeMaximal 2 €/m² innerhalb von 6 Jahren (bei Mieten unter 7 €/m²) bzw. 3 €/m² (bei Mieten ab 7 €/m²)
  • Förderung abziehenErhaltene Fördermittel müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden
  • AnkündigungMieter müssen 3 Monate vor Beginn schriftlich informiert werden

⚠️ Wichtig: Reine Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. Reparatur eines defekten Dachs) sind nicht umlagefähig. Nur der energetische Verbesserungsanteil zählt.

Förderung für Vermieter

Vermieter haben Zugang zu denselben BEG-Förderprogrammen wie Selbstnutzer — mit einer wichtigen Ausnahme:

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus für Dämmung, Fenster, Lüftung. Gilt auch für Mietobjekte.

KfW Ergänzungskredit

Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit. Auch für Vermieter verfügbar.

⚠️

Heizungstausch (KfW 458)

Grundförderung 30 % gilt. Aber: Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) gibt es nur für Selbstnutzer. Effizienzbonus (5 %) gilt auch für Vermieter.

Rechenbeispiel: Fassadendämmung Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten (je 75 m²), Baujahr 1972, ungedämmte Fassade:

  • Kosten Fassadendämmung60.000 €
  • BEG-Zuschuss (20 %)−12.000 €
  • Umlagefähige Kosten48.000 €
  • 8 % Umlage / Jahr3.840 €
  • Pro Wohnung / Monat80 €
  • Heizkosten-Ersparnis / Wohnung60–90 € / Monat

💡 Ergebnis: Die Mieterhöhung von 80 €/Monat wird durch die Heizkosten-Ersparnis von 60–90 € nahezu kompensiert. Die Sanierung ist damit annähernd warmmietenneutral.

Vorteile für Mieter

💶

Niedrigere Heizkosten

Nach einer Fassadendämmung sinkt der Heizenergieverbrauch um 25–40 %. Bei steigenden Energiepreisen wächst die Ersparnis jedes Jahr.

🌡️

Besserer Wohnkomfort

Keine kalten Wände mehr, gleichmäßigere Raumtemperaturen, weniger Zugluft. Auch der Schallschutz verbessert sich.

🛡️

Schutz vor Schimmel

Wärmebrücken werden beseitigt, Oberflächentemperaturen steigen — das Schimmelrisiko sinkt deutlich.

📈

Wertstabilität der Wohnung

Sanierte Wohnungen sind zukunftssicher und behalten ihren Marktwert — ein Vorteil auch bei einem möglichen Umzug.

Vorteile für Eigentümer & Vermieter

🏠

Wertsteigerung der Immobilie

Ein besserer Energieausweis erhöht den Marktwert um 5–15 %. Das macht sich spätestens beim Verkauf bemerkbar.

📉

Geringeres Leerstandsrisiko

Mieter bevorzugen energieeffiziente Wohnungen. Sanierte Objekte lassen sich schneller und zu höheren Mieten vermieten.

💰

Teilrefinanzierung über Umlage

8 % der Kosten pro Jahr über die Miete refinanzieren — nach Abzug der Förderung amortisiert sich die Investition in 10–15 Jahren.

🌿

CO₂-Kosten senken

Seit 2023 müssen Vermieter je nach Gebäudeeffizienz bis zu 95 % der CO₂-Abgabe tragen. Sanierung reduziert diesen Anteil drastisch.

CO₂-Kostenaufteilung seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die CO₂-Abgabe auf Heizöl und Gas wird nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt — abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes.

  • Sehr gut (< 12 kg CO₂/m²/a)Mieter: 100 % — Vermieter: 0 %
  • Gut (12–17 kg)Mieter: 90 % — Vermieter: 10 %
  • Mittel (17–32 kg)Mieter: 70–50 % — Vermieter: 30–50 %
  • Schlecht (32–52 kg)Mieter: 40–20 % — Vermieter: 60–80 %
  • Sehr schlecht (> 52 kg)Mieter: 5 % — Vermieter: 95 %

💡 Konsequenz: Bei einem unsanierten Altbau mit hohem Verbrauch (> 52 kg CO₂/m²/a) trägt der Vermieter 95 % der CO₂-Kosten — bei steigenden CO₂-Preisen ein wachsender Kostenfaktor. Sanierung senkt den CO₂-Ausstoß und verschiebt die Aufteilung zugunsten des Vermieters.

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