🌬️ Kurz & knapp: Nach einer energetischen Sanierung ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 oft Pflicht. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung spart 15–25 % Heizenergie, schützt vor Schimmel und wird mit bis zu 20 % gefördert.
Warum Lüftung nach der Sanierung so wichtig ist
Neue Fenster, eine gedämmte Fassade und ein abgedichtetes Dach — nach einer Sanierung ist die Gebäudehülle deutlich luftdichter als vorher. Das ist gut für den Energieverbrauch, aber schlecht für die Raumluft: Die natürliche Fugenlüftung, die in Altbauten über undichte Fenster und Ritzen funktionierte, fällt weg.
Die Folgen: Feuchtigkeit aus Kochen, Duschen und Atmen bleibt im Raum. Ohne ausreichenden Luftwechsel steigt die relative Luftfeuchtigkeit auf Werte, bei denen Schimmelwachstum unvermeidlich wird — besonders an kalten Außenwänden, Fensterlaibungen und hinter Möbeln.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN 1946-6 reagieren darauf: Wer die Gebäudehülle verändert, muss den Mindestluftwechsel sicherstellen. Und das geht in der Praxis fast nur noch mit einer kontrollierten Lüftung.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann ist es Pflicht?
Ein Lüftungskonzept ist immer dann Pflicht, wenn Sie im Bestand mehr als ein Drittel der Fenster austauschen oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abdichten. Der Planer — in der Regel Ihr Energieberater — prüft dann rechnerisch, ob der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz (Lüftung zum Feuchteschutz, kurz LzF) ohne technische Maßnahmen erreicht wird.
Das Lüftungskonzept prüft:
- ✓ Reicht die Infiltration (Restundichtheit) für den Feuchteschutz aus?
- ✓ Ist eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig — und wenn ja, welche Stufe?
- ✓ Vier Lüftungsstufen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung, Intensivlüftung
- ✓ Das Konzept ist ein Pflichtdokument — aber noch keine Anlagenlösung.
Ergibt das Konzept, dass eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist, müssen Sie handeln. Die einfachste Stufe wären Fensterfalzlüfter — in der Praxis empfehlen wir aber meist eine KWL mit Wärmerückgewinnung, weil sie deutlich mehr Nutzen bringt.
Zentrale vs. dezentrale Lüftung
Zentrale Lüftungsanlage
Ein zentrales Gerät versorgt über ein Kanalnetz alle Räume mit Frischluft und saugt verbrauchte Luft ab. Besonders effizient und leise — aber nur sinnvoll, wenn Kanäle verlegt werden können (Neubau, Kernsanierung, abgehängte Decken).
Dezentrale Lüftungsgeräte
Einzelgeräte in der Außenwand, die paarweise arbeiten: Während eines zuführt, saugt das andere ab, dann wird gewechselt. Ideal für Sanierungen, da kein Kanalnetz nötig ist. Jeder Raum wird einzeln versorgt.
💡 Faustregel: Dezentrale Geräte sind bei Einzelraum-Sanierungen oder wenn keine Kanalführung möglich ist die pragmatische Lösung. Bei Kernsanierungen oder wenn die Decken ohnehin geöffnet werden, lohnt sich fast immer ein zentrales System.
Was bringt die Wärmerückgewinnung?
Das Kernstück jeder modernen Lüftungsanlage ist der Wärmetauscher: Er entzieht der warmen Abluft bis zu 90 % der Wärmeenergie und überträgt sie auf die kalte Zuluft. Die Luft wird also ausgetauscht, die Wärme bleibt im Haus.
Rechenbeispiel — Einfamilienhaus, 140 m²:
- ✓ Lüftungswärmeverlust ohne WRG: ca. 4.500 kWh/Jahr
- ✓ Mit 85 % Wärmerückgewinnung: nur noch ca. 675 kWh/Jahr
- ✓ Ersparnis: ca. 3.825 kWh/Jahr ≈ 500–600 € bei Gas, 800–1.000 € bei Öl
- ✓ Amortisation der Anlage: 8–15 Jahre (je nach Systemtyp und Energiepreis)
Neben der Energieeinsparung bietet eine KWL mit WRG erhebliche Komfortvorteile:
Förderung für Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden als BEG-Einzelmaßnahmen über die BAFA gefördert:
- ✓ 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
- ✓ +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wird
- ✓ = bis zu 20 % Zuschuss — bei 10.000 € Investition sind das 2.000 € Förderung
- ✓ Max. förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
- ✓ KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359): zinsgünstiges Darlehen bis 120.000 € pro Wohneinheit
- ✓ Antrag IMMER vor Maßnahmenbeginn stellen!
Wichtig: Die Lüftungsanlage muss von einem Fachunternehmen eingebaut werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen (z. B. Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 % bei zentralen Anlagen). Wir prüfen das im Rahmen der Energieberatung.
Typische Fehler bei der Planung
💡 Unser Tipp: Lüftung von Anfang an mitdenken
Die besten Ergebnisse erzielen Sie, wenn die Lüftung von Beginn an in die Sanierungsplanung integriert wird — nicht als nachträglicher Gedanke. Wer Dämmung, Fenster und Lüftung zusammen plant, kann Kanalführungen in den Bauablauf einbeziehen, die Heizung optimal dimensionieren und die Förderung maximieren.
Besonders bei einer Komplettsanierung mit iSFP lässt sich die Lüftung als Einzelmaßnahme mit dem höchsten Fördersatz einplanen. So sparen Sie nicht nur Energie, sondern auch Geld bei der Investition.
Brauchen Sie ein Lüftungskonzept?
Wir erstellen das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, beraten bei der Systemwahl und begleiten Sie durch die Förderung.