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Heizung

Heizungstausch: Welche Förderung gibt es 2026?

Bis zu 70 % Zuschuss vom Staat beim Heizungstausch. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es gibt, wie Sie diese kombinieren und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Stand: März 2026·7 Min. Lesezeit

⚡ Kurz & knapp: Der Heizungstausch ist die einzelne Sanierungsmaßnahme mit der höchsten Förderung. Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Effizienzbonus 5 % (Wärmepumpe), Einkommensbonus 30 % — maximal 70 % kombiniert. Erst Vertrag mit Schutzklausel, dann KfW-Antrag stellen.

Warum der Heizungstausch so stark gefördert wird

Rund 80 % des Energieverbrauchs in deutschen Wohngebäuden entfallen auf Heizung und Warmwasser. Der Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme ist daher der wirksamste Hebel, um CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Entsprechend hoch fällt die staatliche Förderung aus.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird über die KfW abgewickelt. Für den Heizungstausch können mehrere Boni kombiniert werden — bis zu einem Gesamtzuschuss von 70 %.

Grundförderung: 30 % für alle

Die Grundförderung von 30 % erhalten alle Eigentümer, die auf ein klimafreundliches Heizsystem umsteigen. Förderfähig sind:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Solarthermie (als Heizungsunterstützung)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • Hybridheizungen mit erneuerbarem Anteil

Die 30 % gelten auf die förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit — also bis zu 9.000 € Zuschuss allein durch die Grundförderung.

Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %. Diesen erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzen, die mindestens 20 Jahre alt ist — also eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung mit Inbetriebnahme vor 2006.

Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % gilt bis Ende 2028. Ab 2029 sinkt er auf 17 %, danach alle zwei Jahre um weitere 3 Prozentpunkte. Wer den vollen Bonus mitnehmen will, sollte jetzt handeln.

Einkommensbonus: +30 % für Haushalte unter 40.000 €

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten beiden Steuerbescheide.

Der Einkommensbonus ist mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinierbar — insgesamt aber auf 70 % gedeckelt.

Effizienzbonus: +5 % für besonders effiziente Wärmepumpen

Wärmepumpen, die besonders effizient arbeiten, erhalten einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten. Dieser gilt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Wärmepumpe nutzt ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan R290)
  • Als Wärmequelle wird Erdwärme (Sole), Grundwasser oder Abwasser genutzt

Der Effizienzbonus ist mit der Grundförderung, dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem Einkommensbonus kombinierbar — insgesamt aber weiterhin auf 70 % gedeckelt. Ohne Einkommensbonus erreichen effiziente Wärmepumpen so 30 % + 20 % + 5 % = 55 % Förderung.

Maximale Förderung: 70 % auf 30.000 €

Rechenbeispiel

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus+ 20 %
Effizienzbonus (Wärmepumpe)+ 5 %
Einkommensbonus+ 30 %
Summe (gedeckelt auf 70 %)= 70 %
Max. förderfähige Kosten (1. WE)30.000 €
Max. Zuschuss21.000 €

Für jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude steigen die förderfähigen Kosten um 15.000 € (2.–6. WE) bzw. 8.000 € (ab 7. WE).

Heizsysteme im Vergleich

Wärmepumpe

Grundförderung 30 % + alle Boni kombinierbar. Zusätzlich 5 % Effizienzbonus möglich, wenn ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan) oder Erdwärme/Grundwasser als Quelle genutzt wird. Höchste Fördersumme aller Heizsysteme.

Max. Förderquote: 70 %

Pelletheizung / Biomasse

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kombinierbar. Biomasseheizungen erhalten keinen Effizienzbonus, dafür aber einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €, wenn der Feinstaubausstoß besonders niedrig ist.

Max. Förderquote: 70 %

Hybridheizung (z. B. Wärmepumpe + Gas)

Nur der erneuerbare Anteil (z. B. die Wärmepumpe) ist förderfähig. Der fossile Wärmeerzeuger (Gaskessel) wird nicht bezuschusst. Grundförderung und Boni gelten auf den förderfähigen Teil.

Förderquote: anteilig bis 70 %

Fernwärmeanschluss

Grundförderung 30 % + alle Boni kombinierbar. Die Anschlusskosten und die Übergabestation sind förderfähig. Kein Effizienzbonus, aber Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus möglich.

Max. Förderquote: 70 %

Der Antragsweg: Erst Vertrag mit Schutzklausel, dann KfW-Antrag

Die Förderung für den Heizungstausch wird bei der KfW beantragt — nicht bei der BAFA. Wichtig: Sie schließen zuerst einen Vertrag mit dem Fachbetrieb ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Damit tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung bewilligt. Danach stellen Sie den KfW-Antrag.

⚠️ Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und führt zum Förderausschluss. Die Klausel muss von Anfang an im Vertrag stehen — eine nachträgliche Aufnahme ist nicht zulässig.

Ablauf in 5 Schritten

1.Energieberater beauftragen und Angebot(e) vom Fachunternehmen einholen. Der Energieberater erstellt die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) und lädt sie im KfW-Portal hoch.
2.Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb abschließen — mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (d. h. der Vertrag tritt erst bei KfW-Zusage in Kraft bzw. erlischt bei Ablehnung).
3.Förderantrag online bei der KfW stellen (Zuschuss 458 über „Meine KfW").
4.Zuwendungszusage abwarten. Erst nach Erhalt der Zusage darf mit dem Einbau begonnen werden.
5.Nach Einbau: Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen → Zuschuss wird ausgezahlt.

Hinweis: Die Beauftragung des Energieberaters und reine Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und können jederzeit vor der Antragstellung erfolgen.

GMG-Novelle: 65-%-Pflicht entfällt — Förderung bleibt

Mit dem neuen Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) entfällt die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen. Eigentümer dürfen auch weiterhin fossile Heizungen einbauen.

Aber: Die Förderung gibt es weiterhin nur für klimafreundliche Heizsysteme. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, erhält keinen Zuschuss — und muss ab 2029 mit der Bio-Treppe (steigende Beimischungspflicht klimafreundlicher Brennstoffe) rechnen. Ein Heizungstausch auf erneuerbare Energien lohnt sich 2026 daher mehr denn je.

Tipp: Mit iSFP zusätzlich 5 % sichern

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Ihnen bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 %. Dieser Bonus gilt nicht direkt auf den Heizungstausch — aber wenn Sie ohnehin sanieren, können Sie die 5 % für begleitende Maßnahmen mitnehmen.

Beispiel: Heizungstausch + Fenstertausch

Sie tauschen Ihre 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe (70 % Förderung) und erneuern gleichzeitig die Fenster (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20 %). So maximieren Sie den Gesamtzuschuss und senken Heiz- und Nebenkosten nachhaltig.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf die BEG-Förderrichtlinien Stand März 2026. Änderungen durch das GMG oder angepasste KfW-Konditionen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.

Heizungstausch planen? Wir helfen Ihnen.

Von der Heizungsberatung über den Förderantrag bis zur Baubegleitung — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.