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Förderung

Sanierung finanzieren — Welche Förderkombinationen sind erlaubt?

BEG, KfW-Kredit, Steuerbonus, Landesförderung: Viele Programme stehen zur Verfügung — doch nicht alle lassen sich beliebig kombinieren. Wir zeigen, was erlaubt ist und wie Sie das Maximum herausholen.

🧩Stand: August 2026·7 Min. Lesezeit

⚡ Kurz & knapp: Förderprogramme lassen sich oft kombinieren — aber nicht immer. Die wichtigste Regel: Für dieselbe Maßnahme dürfen BEG-Zuschuss und Steuerbonus (§ 35c) nicht gleichzeitig beansprucht werden. Verschiedene Maßnahmen können aber über verschiedene Programme gefördert werden. Die öffentliche Förderung ist auf maximal 60 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Förderung ist gut — die richtige Kombination ist besser

Viele Hauseigentümer verschenken bei der Sanierung bares Geld — nicht weil sie keine Förderung beantragen, sondern weil sie die verschiedenen Programme nicht optimal kombinieren. Wer nur einen BAFA-Zuschuss beantragt, aber den KfW-Ergänzungskredit, die Landesförderung oder den iSFP-Bonus vergisst, lässt schnell 5.000 bis 15.000 Euro liegen.

Das Fördersystem in Deutschland ist komplex: Bund, Länder und Kommunen bieten jeweils eigene Programme an. Manche davon lassen sich problemlos kombinieren, andere schließen sich gegenseitig aus. Und bei der Kombination gilt eine wichtige Obergrenze.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Programme es gibt, was kombiniert werden darf — und wie Sie als Eigentümer die maximale Förderung für Ihre Sanierung sichern.

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Sonnenschutz, Lüftungsanlagen. Fördersatz: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus). Förderfähige Kosten: bis 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP: 60.000 €). Zuständig: BAFA.

BEG Einzelmaßnahmen — Heizungstausch (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie. Grundförderung: 30 %. Zusätzlich möglich: Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %), Einkommensbonus (+30 %). Maximal 70 % Zuschuss, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten. Zuständig: KfW.

KfW-Effizienzhaus (KfW 261)

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (EH 40, 55, 70, 85). Kreditsumme bis 150.000 € pro WE (EE-Klasse). Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe: 5 – 45 %. Zuständig: KfW über Hausbank.

KfW-Ergänzungskredit (358/359)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit für alle, die bereits einen BEG-Zuschuss erhalten haben. Bis 120.000 € pro WE. Besonders attraktiv bei Haushaltseinkommen unter 90.000 €/Jahr (dann zusätzliche Zinsverbilligung). Zuständig: KfW über Hausbank.

Steuerbonus § 35c EStG

Alternative zur BEG: Steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim. 20 % der Kosten (max. 40.000 € pro Objekt), verteilt auf 3 Jahre. Kein Antrag nötig — Abrechnung über die Steuererklärung. Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt, Fachunternehmer-Bescheinigung.

Landesförderung NRW (progres.nrw)

Ergänzende Landesförderung in Nordrhein-Westfalen für verschiedene Maßnahmen wie Lüftungsanlagen, Batteriespeicher, Ladepunkte und Beratungsleistungen. Kumulierung mit BEG grundsätzlich möglich (Kumulierungsgrenze beachten). Zuständig: Bezirksregierung Arnsberg.

Kommunale Programme

Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme an — zum Beispiel für Dachbegrünung, Photovoltaik oder Regenwassernutzung. Verfügbarkeit und Konditionen variieren stark. Tipp: Beim Rathaus oder Klimaschutzmanager nachfragen.

Was darf kombiniert werden?

Hier die wichtigsten Kombinationsregeln auf einen Blick. Entscheidend ist immer: Geht es um dieselbe Maßnahme oder um verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude?

KombinationGleiche MaßnahmeHinweis
BEG + KfW-ErgänzungskreditKredit ergänzt den Zuschuss
BEG + § 35c SteuerbonusDoppelförderung ausgeschlossen
BEG + LandesförderungKumulierungsgrenze 60 % beachten
BEG + kommunale FörderungKumulierungsgrenze 60 % beachten
BEG EM + KfW 261 (Effizienzhaus)Entweder Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus
§ 35c + LandesförderungGrundsätzlich möglich

💡 Wichtig: Bei verschiedenen Maßnahmen am selben Gebäude können Sie durchaus unterschiedliche Förderwege wählen. Beispiel: Dämmung über BEG EM (BAFA-Zuschuss) und gleichzeitig neue Fenster über § 35c (Steuerbonus) — das ist erlaubt, weil es zwei getrennte Maßnahmen sind.

Die Kumulierungsregel: Maximal 60 %

Wenn Sie mehrere öffentliche Förderprogramme für dieselbe Maßnahme kombinieren, gilt eine wichtige Obergrenze: Die gesamte öffentliche Förderung darf 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, wird der BEG-Zuschuss entsprechend gekürzt.

Diese Regel betrifft vor allem die Kombination von BEG-Zuschüssen mit Landesförderungen oder kommunalen Programmen. Der KfW-Ergänzungskredit zählt nicht zur Kumulierungsgrenze, da er als Darlehen — nicht als Zuschuss — gilt.

Rechenbeispiel: Fassadendämmung

Förderfähige Kosten Fassadendämmung:40.000 €
BEG EM Zuschuss (20 % mit iSFP):8.000 €
Landesförderung NRW:3.000 €
Summe öffentliche Förderung:11.000 €
Kumulierungsgrenze (60 % von 40.000 €):24.000 €
Ergebnis: Volle Förderung möglich

11.000 € < 24.000 € → Die Kumulierungsgrenze wird nicht erreicht, beide Förderungen können in voller Höhe bezogen werden.

Praxisbeispiel: Komplettsanierung optimal fördern

Familie Schneider besitzt ein Einfamilienhaus (Baujahr 1978) im Siegerland und plant eine umfassende energetische Sanierung. So sieht die optimale Förderstrategie aus:

1

Fassaden- und Dachdämmung

Förderweg: BEG EM (BAFA-Zuschuss)

Förderfähige Kosten: 55.000 €

Fördersatz: 20 % (15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus)

→ Zuschuss: 11.000 €

2

Heizungstausch: Öl → Wärmepumpe

Förderweg: BEG EM — Heizungstausch (KfW 458)

Förderfähige Kosten: 30.000 €

Fördersatz: 50 % (30 % Basis + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus)

→ Zuschuss: 15.000 €

3

KfW-Ergänzungskredit

Für die verbleibenden Eigenkosten (nach Abzug der Zuschüsse)

Kreditsumme: bis zu 120.000 € zu vergünstigten Zinsen

Haushaltseinkommen < 90.000 €/Jahr: zusätzliche Zinsverbilligung

→ Zinsersparnis über Laufzeit: ca. 8.000 – 12.000 €

4

Landesförderung NRW

Ergänzend für Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Zuschuss progres.nrw: pauschal

→ Zuschuss: ca. 1.500 – 3.000 €

Gesamtersparnis Familie Schneider

Gesamtkosten Sanierung:ca. 95.000 €
Zuschüsse (BEG + NRW):ca. 28.500 €
Zinsersparnis KfW-Kredit:ca. 10.000 €
Gesamte Ersparnis:ca. 38.500 €

→ Effektive Eigenkosten: ca. 56.500 € statt 95.000 €

Häufige Fehler bei der Förderkombination

Antrag zu spät gestellt

Der BEG-Antrag muss immer VOR Maßnahmenbeginn gestellt werden. Wer erst nach Vertragsschluss (ohne aufschiebende Bedingung) beantragt, verliert den Anspruch komplett. Beim § 35c ist das anders — hier erfolgt die Abrechnung nachträglich über die Steuererklärung.

Falsche Reihenfolge der Anträge

Bei Kombination von BEG und Landesförderung ist die Reihenfolge entscheidend. In der Regel muss zuerst der Bundesantrag (BEG) gestellt werden, dann der Landesantrag. Manche Landesprogramme setzen die BEG-Zusage sogar als Voraussetzung voraus.

iSFP-Bonus vergessen

Der iSFP-Bonus bringt +5 % mehr Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € pro WE. Wer Einzelmaßnahmen plant, sollte vorher einen iSFP erstellen lassen — die Kosten dafür werden selbst zu 50 % gefördert.

Landesförderung nicht geprüft

Viele Eigentümer denken nur an BAFA und KfW und übersehen die Landesförderung. In NRW gibt es mit progres.nrw zusätzliche Zuschüsse, die sich problemlos mit der BEG kumulieren lassen — solange die 60 %-Grenze eingehalten wird.

BEG und § 35c für dieselbe Maßnahme beantragt

Das ist der häufigste Fehler: Für dieselbe Maßnahme gleichzeitig einen BEG-Zuschuss und den Steuerbonus zu beanspruchen. Das ist ausdrücklich nicht erlaubt. Wählen Sie pro Maßnahme den günstigeren Weg — bei hohen Fördersätzen (z. B. Heizungstausch mit 50 %) ist BEG fast immer besser.

Warum ein Energieberater den Unterschied macht

Das Fördersystem ist komplex — und es ändert sich regelmäßig. Neue Richtlinien, geänderte Fördersätze, auslaufende Landesprogramme: Selbst engagierte Eigentümer verlieren schnell den Überblick. Ein qualifizierter Energieberater kennt nicht nur die einzelnen Programme, sondern weiß auch, wie sie sich optimal kombinieren lassen.

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig, dass eine durchdachte Förderstrategie 5.000 bis 15.000 Euro mehr Förderung bringt als ein unkoordinierter Einzelantrag. Die Beratungskosten amortisieren sich in der Regel schon durch den iSFP-Bonus allein.

Was wir für Sie tun

✓ Alle Förderprogramme prüfen (Bund, Land, Kommune)

✓ Optimale Kombination für Ihre spezifische Sanierung berechnen

✓ Anträge in der richtigen Reihenfolge vorbereiten

✓ iSFP erstellen für maximale Förderhöhe

✓ Kumulierungsgrenze überwachen

✓ Technische Nachweise für Fördermittelabruf erstellen

Hinweis: Fördersätze, Konditionen und Kombinationsregeln können sich ändern. Die hier genannten Informationen entsprechen dem Stand August 2026. Für Ihr konkretes Vorhaben empfehlen wir eine individuelle Beratung. Dieser Artikel ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

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Wir analysieren alle verfügbaren Förderprogramme und berechnen die optimale Kombination für Ihr Vorhaben — damit kein Euro auf der Strecke bleibt.